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   BSG, 31.07.1980 - 11 RA 58/79   

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BSG, 31.07.1980 - 11 RA 58/79 (https://dejure.org/1980,12945)
BSG, Entscheidung vom 31.07.1980 - 11 RA 58/79 (https://dejure.org/1980,12945)
BSG, Entscheidung vom 31. Juli 1980 - 11 RA 58/79 (https://dejure.org/1980,12945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschäftigungszeit - Nachweis der Beschäftigungszeit - Beitragszeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13

    6/6-Bewertung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz; Nachweis einer Tatsache im

    Überdies muss, worauf allerdings nur ergänzend hinzuweisen ist, eine Beitragslücke nicht zwangsläufig eine Beschäftigungslücke im Sinne des § 16 FRG darstellen (BSG, Urteil vom 31. Juli 1980 - 11 RA 58/79 -, SozR 5050 § 15 Nr. 16), wobei freilich Zeiten einer vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und einer sonstigen Arbeitsunterbrechung auch keine Beschäftigungszeiten iS des § 16 FRG darstellen (BSG, Urteil vom 09. November 1982 - 11 RA 64/81 -, SozR 5050 § 15 Nr. 23).

    Maßgebend kann immer nur die Beweiswürdigung im Einzelfall sein (BSG, Urteil vom 31. Juli 1980 - 11 RA 58/79 -, SozR 5050 § 15 Nr. 16).

  • BSG, 27.06.2018 - B 13 R 273/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Indem sie die aufgeworfenen Fragen unter Anwendung und Deutung der von ihr benannten Rechtsprechung (ua BSG vom 21.8.2008 - B 13/4 R 25/07 R - BSG vom 31.7.1980 - 11 RA 58/79 - BSG vom 17.12.1986 - 11a RA 59/85) beantwortet, legt sie aus ihrer Sicht nicht den Zweifel an einer bereits erfolgten Klärung durch die Rechtsprechung dar, sondern den Zweifel daran, ob diese Rechtsprechung durch das LSG zutreffend auf den konkreten Fall angewandt worden ist.

    c) Die Klägerin will unter 1b ihrer Begründung eine solche normative Divergenz daraus ableiten, dass das BSG in seiner Entscheidung vom 31.7.1980 - 11 RA 58/79 - (SozR 5050 § 15 Nr. 16) eine Beweiswürdigung im Einzelfall fordere, während das LSG im Sinne einer festen Beweisregel darauf abstelle, dass sich ein Nachweis von Beitragszeiten nur aus taggenauen Arbeitgeber- und Archivbescheinigungen ergeben könne, selbst wenn Arbeitslosigkeit und Krankheit nachweislich nicht vorgelegen habe und der Gesetzgeber durch § 26 S 2 FRG bestimmt habe, dass Zeiträume von unter einem Monat Dauer als Pflichtbeitragszeiten zu berücksichtigen seien.

  • BSG, 27.06.2018 - B 13 R 277/16 B

    Anspruch auf höhere Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Anrechnung

    Indem er die aufgeworfenen Fragen unter Anwendung und Deutung der von ihm benannten Rechtsprechung - ua BSG vom 21.8.2008 - B 13/4 R 25/07 R - BSG vom 31.7.1980 - 11 RA 58/79 - BSG vom 17.12.1986 - 11a RA 59/85 - beantwortet, legt er aus seiner Sicht nicht den Zweifel an einer bereits erfolgten Klärung durch die Rechtsprechung dar, sondern den Zweifel daran, ob diese Rechtsprechung durch das LSG zutreffend auf den konkreten Fall angewandt worden ist.

    c) Der Kläger will unter 1b seiner Begründung eine solche normative Divergenz daraus ableiten, dass das BSG in seiner Entscheidung vom 31.7.1980 - 11 RA 58/79 - (SozR 5050 § 15 Nr. 16) eine Beweiswürdigung im Einzelfall fordere, während das LSG im Sinne einer festen Beweisregel darauf abstelle, dass sich ein Nachweis von Beitragszeiten nur aus taggenauen Arbeitgeber- und Archivbescheinigungen ergeben könne, selbst wenn Arbeitslosigkeit nachweislich nicht vorgelegen habe und der Gesetzgeber durch § 26 S 2 FRG bestimmt habe, dass Zeiträume von unter einem Monat Dauer als Pflichtbeitragszeiten zu berücksichtigen seien.

  • BSG, 27.06.2018 - B 13 R 275/16 B

    Anspruch auf höhere Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Anrechnung

    Indem sie die aufgeworfenen Fragen unter Anwendung und Deutung der von ihr benannten Rechtsprechung - ua BSG vom 21.8.2008 - B 13/4 R 25/07 R - BSG vom 31.7.1980 - 11 RA 58/79 - BSG vom 17.12.1986 - 11a RA 59/85 - beantwortet, legt sie aus ihrer Sicht nicht den Zweifel an einer bereits erfolgten Klärung durch die Rechtsprechung dar, sondern den Zweifel daran, ob diese Rechtsprechung durch das LSG zutreffend auf den konkreten Fall angewandt worden ist.

    c) Die Klägerin will unter 1b ihrer Begründung eine solche normative Divergenz daraus ableiten, dass das BSG in seiner Entscheidung vom 31.7.1980 - 11 RA 58/79 - (SozR 5050 § 15 Nr. 16) eine Beweiswürdigung im Einzelfall fordere, während das LSG im Sinne einer festen Beweisregel darauf abstelle, dass sich ein Nachweis von Beitragszeiten nur aus taggenauen Arbeitgeber- und Archivbescheinigungen ergeben könne, selbst wenn Arbeitslosigkeit nachweislich nicht vorgelegen habe und der Gesetzgeber durch § 26 S 2 FRG bestimmt habe, dass Zeiträume von unter einem Monat Dauer als Pflichtbeitragszeiten zu berücksichtigen seien.

  • BSG, 09.11.1982 - 11 RA 64/81
    Sollte das LSG bei seiner neuen Entscheidung annehmen, daß die bescheinigten Zeiten beitragslose Zeiten unter einem Sechstel umschließen, die sich zeitlich nicht genau bestimmen lassen, so hielte es der Senat (in Rechtsanalogie zu den §§ 3 ff. VuVO) für sachgerecht, die beitragslosen Zeiten nach dem wahrscheinlichsten Zeitraum, notfalls nach dem letzten Zeitraum der jeweiligen "Anstellungszeit" (vgl. SozR 5050 § 15 Nr. 16) zu datieren; Unsicherheiten in der zeitlichen Festlegung von Beitragszeiten und beitragslosen Zeiten müssen jedenfalls nicht dazu führen, dann die festgestellten Beitragszeiten stets nur für glaubhaft zu erachten (vgl. §§ 7 und 8 VuVO).

    Die - weitere - Frage, ob bei fehlgeschlagenem Nachweis von Beitragszeiten das letzte Sechstel mit nachgewiesenen Beschäftigungszeiten aufgefüllt werden kann (s SozR 5050 § 15 Nr. 16 und DAnV 1982 a.a.O.), dürfte sich dem LSG kaum stellen, weil Zeiten vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und einer sonstigen Arbeitsunterbrechung auch keine Beschäftigungszeiten i.S. des § 16 FRG darzustellen vermögen.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 7 R 2582/15

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden Beitragszeiten

    Die Kürzung auf 5/6 beruhe dabei in beiden Fällen auf der durch statistische Untersuchungen gewonnenen Erfahrung, dass auch die durchschnittliche Beitragsdichte im Bundesgebiet nur diesem Umfang entspreche (unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung zu § 19 Abs. 2 FRG in BT-Drs. 3/1109, S. 42 sowie BSG, Urteil vom 5. Februar 1976 - 11 RA 48/75 - SozR 5050 § 15 Nr. 4; Urteil vom 31. Juli 1980 - 11 RA 58/79 - SozR 5050 § 15 Nr. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 108/14
    Überdies muss, worauf allerdings nur ergänzend hinzuweisen ist, eine Beitragslücke nicht zwangsläufig eine Beschäftigungslücke im Sinne des § 16 FRG darstellen (BSG, Urteil vom 31. Juli 1980 - 11 RA 58/79 -, SozR 5050 § 15 Nr. 16), wobei freilich Zeiten einer vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und einer sonstigen Arbeitsunterbrechung auch keine Beschäftigungszeiten iS des § 16 FRG darstellen (BSG, Urteil vom 9. November 1982 - 11 RA 64/81 -, SozR 5050 § 15 Nr. 23).

    Maßgebend kann immer nur die Beweiswürdigung im Einzelfall sein (BSG, Urteil vom 31. Juli 1980 - 11 RA 58/79 -, SozR 5050 § 15 Nr. 16).

  • BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 33/81
    Eine Anrechnung von nachgewiesenen Beschäftigungszeiten ist grundsätzlich in den Fällen möglich, in denen eine Beitragszeit wegen Beitragslücken nur glaubhaft gemacht ist, während das ununterbrochene Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses nachgewiesen ist (BSG Urteil vom 31. Juli 1980 - 11 RA 58/79 - = SozR 5050 § 15 Nr. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15

    Anspruch auf Berücksichtigung von Versicherungszeiten nach dem FRG für Mitglieder

    Diese Kürzung beruht auf der durch statistische Untersuchungen gewonnenen Erfahrung, dass auch die durchschnittliche Beitragsdichte im Bundesgebiet nur diesem Umfang von 5/6 entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 31.07.1980, Az. 11 RA 58/79,- Rn. 20, juris).
  • LSG Hessen, 17.06.2016 - L 5 R 314/12
    Die Kürzung auf 5/6 beruht dabei in beiden Fällen auf der durch statistische Untersuchungen gewonnenen Erfahrung, dass auch die durchschnittliche Beitragsdichte im Bundesgebiet (nur) diesem Umfang entspricht (vgl. die Gesetzesbegründung zu der früheren Vorschrift des § 19 Abs. 2 FRG in BT-Drucks. 3/1109, S. 42; BSG, Urteil vom 31. Juli 1980, 11 RA 58/79 = SozR 5050 § 15 Nr. 16; BSG, Urteil vom 5. Februar 1976, 11 RA 48/75 = SozR 5050 § 15 Nr. 4).
  • LSG Hessen, 25.10.2019 - L 5 R 332/17
  • LSG Hessen, 17.06.2016 - L 5 R 497/12
  • LSG Hessen, 30.05.2016 - L 2 R 177/14

    Rentenversicherung

  • BSG, 06.01.2016 - B 13 R 321/15 B
  • BSG, 01.03.2010 - B 5 R 484/09 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 3 R 148/13
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 11 R 4124/14
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2012 - L 13 R 4137/11
  • SG Detmold, 20.08.2012 - S 22 R 752/10

    Bestimmung des Umfangs der Berücksichtigung von Versicherungszeiten in einer

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